Consulado General de la República Dominicana Hamburgo, Alemania
 
Consulate General of the Dominican Republic in Hamburg, Germany

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR AUSREISE VON MINDERJÄHRIGEN AUS DEM DOMINIKANISCHEN GEBIET
          
          
Gemäß den Bestimmungen der dominikanischen Behörden (Dirección General de Migración) ist bei Minderjährigen unter 18 Jahren die nicht mit beiden Elternteilen in die Dominikanische Republik einreisen, eine Einverständniserklärung des nicht mit dem Kind reisenden Elternteils einzuholen, um sie dem mitfliegenden Elternteil auszuhändigen. Diese muss bei der Auswanderungsbehörde (Migración) am Flughafen bei der Ausreise aus dem dominikanischen Gebiet vorgelegt werden.
          
          Notwendige Unterlagen
          
          1.- Bei gemeinsamem Sorgerecht:
- Das nichtmitreisende Elternteil muss entweder persönlich beim Dominikanischen Konsulat in Hamburg erscheinen um die Einverständniserklärung erstellen und legalisieren zu lassen.                       Ein Lichtbild des Minderjährigen ist hier, zusammen mit Fotokopien der Reisepässe des Vaters, der Mutter und des Kinderausweises mitzubringen.  oder           falls dieses Vorgehen nicht möglich ist, muss das nichtmitreisende Elternteil eine Einverständniserklärung beim Notar erstellen lassen (mit Angaben des Reisepasses des Vaters, der Mutter und des Kinderausweises des Minderjährigen), beim Landgericht Überbeglaubigen lassen und in das Konsulat zur Übersetzung und Endbeglaubigung schicken.                      Beizufügen sind, ein Foto des Kindes und jeweils eine Fotokopie der Ausweise des Vaters, der Mutter und des Kinderareisepasses des Minderjährigen.
          
          2. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht asübt:
            
          
Das   Sorgerechtsbeschluß beim Dominikanischen Generalkonsulat zur Übersetzung und Beglaubigung zugesandt werden.                                 3. Falls keiner von den Eltern mitreist, sollte die mitreisende erwachsene Person die Genehmigung des Sorgeberechtigten erhalten. Das Vorgehen ist in diesem Falle ähnlich wie im Punkt 1 oder 2 aufgeführt.